Erb- und Pflichtteilsrecht

Erb- und Pflichtteilsrecht

Wir betreuen Sie in allen Lebenslagen:

Sind Sie Erben, Enterbte oder Erblasser?


Rechtsanwalt Jörg Straeten hilft Ihnen in diesen belangen im Erb- und Pflichtteilsrecht gerne weiter.



Ein Erbfall im Allgemeinen ist oftmals eine große Gefahr für das geschaffene Vermögen. Erbstreite oder die Belastung mit der Erbschaftssteuer können große Auswirkungen darauf haben. Es ist ratsam mit allen beteiligten weit vor dem Eintritt eines Erbfalls zu sprechen und Vorkehrungen zu treffen.


Durch eindeutige und rechtzeitige Testamente (Verträge, Schenkungen etc.) kann die rechtliche Nachfolge pflichtbewusst geplant werden und der familienfrieden wird gesichert. Gerne klären wir Sie auf und beraten Sie nach Ihren persönlichen Wünschen.


Gesetzliche Erbfolge
Sofern ein Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, so tritt die gesetzliche Erbfolge nach Verwandtschaftsgrad ein.


Pflichtteilsrecht
Aufgrund der Testierfreiheit kann der Erblasser spezielle Angehörige auch enterben. Diese Freiheit wird allerdings durch die Gewährung eines Pflichtteilanspruchs eingeschränkt.


Ausschlagen des Erbes
Unter bestimmten Umständen ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen. Der Erbe übernimmt nämlich das Vermögen als Ganzes – also auch alle bestehenden Verträge und Schulden. Hier gilt eine Frist von sechs Wochen.

Erbrechtliche Beratung


  • Beratung von Mandanten bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Prüfung und Überarbeitung bestehender Testamente
  • Unterstützung bei der Nachlassplanung und -gestaltung

Pflichtteilsansprüche geltend machen und verteidigen


  • Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen für gesetzliche Erben
  • Verteidigung gegen ungerechtfertigte Pflichtteilsansprüche
  • Beratung zur Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteils

Nachlassabwicklung


  • Unterstützung bei der Verwaltung und Verteilung von Nachlässen
  • Vertretung von Erben in Erbschaftsangelegenheiten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Lösung von Streitigkeiten über Erbmasse und Vermögensaufteilung

Erbrechtliche Streitigkeiten und Gerichtsverfahren


  • Vertretung von Mandanten in erbrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht
  • Klageeinreichung oder Verteidigung in Erbschaftsprozessen
  • Durchsetzung von Testamentsanfechtungen oder -anfechtungsabwehr

Sind Sie plötzlich Erben, Enterbte oder Erblasser? 
Sie haben Bedenken, weil Sie nicht genau wissen, was rechtlich auf Sie zukommt?

 Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail. In einem ersten persönlichen Beratungsgespräch können wir gemeinsam Licht ins Dunkle bringen.

 

So sieht ein beispielhafter Ablauf in unserer Rechtsanwaltskanzlei aus:


  1. Terminvereinbarung zum Erstgespräch:
    Sie erreichen uns telefonisch unter der 02152-2772 oder per E-Mail unter ra-straeten-kempen@t-online.de.
  2. Das erste Beratungsgespräch:
    Im ersten persönlichen Kontakt möchten wir Ihre Situation verstehen und die grundsätzlichen rechtlichen Anforderungen und Pflichten besprechen.
  3. Besprechung des Vorgehens gemäß Ihrer Präferenzen:
    Ganz individuell gehen wir auf Ihre Sorgen und Wünsche ein und besprechen einen strategisch wertvollen Weg zu Ihrer Zielerreichung im Erbfall. Gemeinsam besprechen wir Alternativen und Konsequenzen.
  4. Lösungsfindung:
    Entsprechend der äußeren Umstände und Ihren persönlichen Vorstellungen wählen wir eine der möglichen Vorgehensmaßnahmen.

Rechtsanwaltskanzlei
Dors & Straeten

Hier finden Sie uns:

Mülhauser Str. 37
47906 Kempen

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